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Köln: Bezirksregierung verteilt ffp Masken
Bezirksregierung Köln startet Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen
Im Zuge der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 und der Neufassung der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (z.B. OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften eingeführt.
Derzeit sind bei der Bezirksregierung Köln größere Bestände an KN95/FFP2- und OP-Masken gelagert. Die Masken sollen bedürftigen Menschen schnell und unbürokratisch zukommen. Dabei werden vor allem die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (ohne Menschen in Einrichtungen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Blick genommen.
Die Verteilung der Masken erfolgt über die Krisenstäbe der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte. Zusätzlich werden über eine Millionen Masken über die örtlichen „Tafeln“ zu beziehen sein. Über eine Kooperation mit dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sollen 140.000 Masken an obdachlose Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen über das Netzwerk der freien Wohlfahrtspflege ausgeteilt werden.
„Finanzielle Möglichkeiten dürfen die Chance einer Infektion nicht bestimmen. Daher sind wir alle in der Pflicht, bedürftige Menschen so auszustatten, dass sie medizinische Masken in ausreichender Menge zur Verfügung haben.“, so Regierungspräsidentin Gisela Walsken.
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