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Köln: Wohnberechtigungsschein beantragen

Ein WBS ist in dem Bundesland gültig in dem er ausgestellt wurde
In Köln entstehen immer mehr Wohnungen mit Sozialbindung, da die Mieten in den deutschen Metropolen viel zu hoch sind für Normalverdiener, sind fast 50% der Erwerbstätigen WBS berechtigt. So soll in Wahn am Bahnhof eine zu 100% geförderte Siedlung entstehen. In Porz entstehen eine ganze Reihe von Häusern mit 30% Anteil WBS Wohnungen.
Die Einkommensgrenze trifft auf viele, viele Alleinerziehende zu, die in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind. Ein Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahren 25.340 Euro, letztlich errechnet sich dieser Grundbetrag auch von einem 30.000 Euro Einkommen. Es gibt Anrechnungsbeträge.
Im Rennen gegen von sozialen Einrichtungen betreuten Transferleistungsempfängern und Transferleistungsmigration haben sie oft das nachsehen, dabei wurde der soziale Wohnungsbau für die Werktätigen ins Leben gerufen.
Es ist nicht so schwer einen WBS zu erhalten, etwas Schreibarbeit ist gefragt, Ruhe und Geduld.
Die Stadt Köln hat dies sehr strukturiert dargestellt:
 
 

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Köln gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen. Er ist für 12 Monate gültig.

Benötigt werden

  • Antrag Wohnberechtigungsschein
    Verwenden Sie bitte das Formular aus dem Download-Service.

  • Einkommensnachweise
    Die Nachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, sind ebenfalls nachzuweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt unseres Download-Service und im Vordruck 'Einkommenserklärung'.

  • Einkommenserklärung
    Verwenden Sie bitte das Formular aus dem Download-Service.

  • Aufenthaltsgenehmigung
    Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten und deren Haushaltsangehörige müssen zusammen mit ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die noch mindestens 12 Monate ab dem Tag gültig ist, an dem Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen. Zusätzlich wird für anerkannte Asylberechtigte Flüchtlinge (§ 3 Abs. 1 des Asylgesetz) und subsidiär Schutzberechtigte der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, sowie eine Zuweisung für Köln vor dem 04.09.2018 benötigt.

  • Sonstige Nachweise
    Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt unseres Download-Service nach oder informieren Sie sich vorher telefonisch.

Downloads und Infos

Einkommensgrenzen

Wie hoch sind Ihre Einkünfte? Sind Sie in einer besonderen Situation, zum Beispiel alleinerziehend, schwerbehindert, jung verheiratet? Diese Punkte verändern die für Sie geltende Einkommensgrenze und die Einkommensberechnung.
Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen. Dieser Grenze wird dann Ihr Jahreseinkommen gegenüber gestellt.
Deshalb: Lassen Sie sich in diesem Punkt unbedingt beraten, damit es möglichst keine Missverständnisse gibt! Die nachfolgenden Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich hier schon einmal orientieren können. Die Details sollten Sie danach persönlich oder telefonisch mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter klären.

Grundbeträge für die Einkommensgrenze
Für Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 1. Januar 2022 folgende Grundbeträge für die Einkommensgrenze. Sie wurden festgeschrieben für Haushalte mit einer oder zwei Personen sowie für Haushalte mit mehr als zwei Personen.

Anzahl Personen

Grundbetrag Einkommensgrenze

Ein Erwachsener

20.420 Euro

Zwei Erwachsene

24.600 Euro

Ein Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahren

25.340 Euro

 

Haushalte mit mehr als zwei Personen
Hier gibt es den Grundbetrag für zwei Personen, egal, ob für zwei Erwachsene oder für einen Erwachsenen und ein Kind unter 18 Jahren. Für jede weitere Person gibt es einen Mehrbetrag. Ist diese weitere Person ein Kind unter 18 Jahren, erhöht sich der Mehrbetrag noch einmal.

Haushalt

Grundbetrag Einkommensgrenze

Zwei Personen - Grundbetrag

24.600 Euro

Mehrbetrag je Person

5.660 Euro

Mehrbetragszuschlag für Kind unter 18 Jahren

740 Euro

Einkommensberechnung

Je nach persönlicher Situation können vom Bruttojahreseinkommen verschiedene Frei- und Abzugsbeträge abgezogen werden. Das sind im Einzelnen:

  • Abzugsbeträge
    Vom Jahresbruttoeinkommen werden Abzugsbeträge bis zu 34 Prozent insgesamt abgezogen, sofern Steuern und Pflichtbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen geleistet werden. Das sind jeweils 12 Prozent für die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung sowie für die Zahlung von Steuern vom Einkommen und 10 Prozent für die Entrichtung von Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Werbungskostenpauschalen
    Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Rentnerinnen und Rentner werden die Pauschbeträge als Freibetrag abgezogen, bei nachgewiesenen (Steuerbescheid) erhöhten Werbungskosten auch diese. Genaueres erfragen Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung.
  • Schwerbehinderung
    Der Freibetrag beträgt 4.500 Euro für jede Person mit 100 Prozent Grad der Behinderung. Dieser Betrag wird auch abgezogen, wenn der Grad der Behinderung 80 Prozent oder mehr beträgt und die Person gleichzeitiger häuslicher Pflege bedarf.
    Liegt der Grad der Behinderung bei gleichzeitiger häuslicher Pflegebedürftigkeit unter 80 Prozent, so beträgt der Freibetrag 2.100 Euro pro Person.
  • Zwei-Personen-Haushalt
    Der Freibetrag beträgt 4.000 Euro.
    Bei Zwei-Personen-Haushalte mit mindestens einem weiteren Haushaltsangehörigen wird automatisch geprüft, ob es sich um ein "junges Ehepaar" handelt. Der Freibetrag beträgt dann auch 4.000 Euro, wenn beide Personen jünger als 40 Jahre und weniger als fünf Jahre verheiratet sind.
  • Unterhaltsverpflichtete
    Abgezogen werden nachgewiesene Beträge in Höhe von maximal 4.000 Euro/8.000 Euro. Eine genaue Prüfung erfolgt durch Ihren Sachbearbeiter.

Wohnberechtigungsscheine sind ländergebunden

Wohnberechtigungsschein für Nordrhein-Westfalen
Der Wohnberechtigungsschein ist für das Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Dort, wo Sie den Wohnberechtigungsschein beantragen, werden Sie als wohnungssuchend erfasst. Eine Vermittlung durch die Stadt Köln erfolgt nicht. Die Hauseigentümer selbst entscheiden, mit wem sie einen Mietvertrag abschließen. Ihre Wohnungssuche müssen Sie daher in Eigenregie gestalten. Mit einem in Köln ausgestellten Wohnberechtigungsschein können Sie in ganz Nordrhein-Westfalen eine öffentlich geförderte Wohnung suchen.
Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die WBS Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.

Wohnberechtigungsschein für ein anderes Bundesland
Wenn Sie in einer Gemeinde eines anderen Bundeslandes als Nordrhein-Westfalen eine Wohnung suchen wollen, dann müssen Sie in diesem Bundesland den Wohnberechtigungsschein beantragen.
Möchten Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, ist für Nordrhein-Westfalen ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Vorhandene Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern können hier nicht umgeschrieben werden.

Wie geht es dann weiter?

Wird Ihnen ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, dann berechtigt er Sie zum Wohnen in einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Für bestimmte Personengruppen erkennt das Gesetz eine besondere Dringlichkeit an. Hierzu gehören zum Beispiel Familien mit Kindern, Schwangere, ältere Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahr, Schwerbehinderte oder akut Obdachlose. Auf dem Wohnberechtigungsschein wird dann folgender Zusatz ergänzt: "Es besteht ein besonders dringender Bedarf; die Kriterien des § 17 WFNG NRW sind erfüllt."
Je nach Anzahl der Personen Ihres Haushaltes wird eine Quadratmeterzahl festgelegt, wie groß Ihre Wohnung sein darf.

Haushaltsgröße:

Einkommensgrenze:

Wohnungsgröße:

1 Person

20.420 Euro

bis 50 Quadratmeter

2 Personen

24.600 Euro

2 Wohnräume oder
65 Quadratmeter

3 Personen

30.260 Euro

3 Wohnräume oder
80 Quadratmeter

4 Personen

35.920 Euro

4 Wohnräume oder
95 Quadratmeter

5 Personen

41.580 Euro

5 Wohnräume oder
110 Quadratmeter

6 Personen

47.240 Euro

6 Wohnräume oder
125 Quadratmeter

7 Personen

52.900 Euro

7 Wohnräume oder
140 Quadratmeter

Von den genannten Wohnungsgrößen sind Abweichungen von maximal 5 Quadratmetern zusätzlich erlaubt.
Mit dem Wohnberechtigungsschein können Sie in den Zeitungen eine Wohnung suchen, und Sie können direkt an Wohnungsgesellschaften oder private Vermieterinnen und Vermieter herantreten.

Vorsprache

Sie können Ihren Antrag per Post, online oder eingescannt über unser sicheres Kontaktformular stellen. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Innerhalb der Öffnungszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WBS Teams gerne zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag bringen Sie bitte mit. Sie erhalten im Regelfall innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung auf Ihren Antrag.

Gebühren

Alle Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 7,50 Euro oder 20 Euro muss bei Antragstellung bezahlt werden. Auch im Falle einer Ablehnung werden 7,50 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

 

§§ 13, 14, 15, 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW in Verbindung mit Nummer 8 Wohnraumnutzungsbestimmungen und Nummer 1 bis 10 Einkommensermittlungserlass

 

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