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Agentur für Arbeit Köln: Info zur Kurzarbeit, in Köln ca. 9.000 Betriebe bereits betroffen

Kurzarbeitergeld: Was Betriebe jetzt wissen müssen! Tausende Betriebe betroffen

 

Die Auswirkungen der Corona-Krise bringen zahlreiche Branchen zum Stillstand. Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, das Entlassungen verhindert. In kürzester Zeit gab es einen massiven Ansturm auf diese Leistung. Allein In Köln hatten Ende März mehr als 6.500 Betriebe angezeigt, dass sie kurzarbeiten werden. Nach Einschätzung der Agentur für Arbeit ist die Anzahl der Anzeigen seitdem um rund 40 Prozent angestiegen.

 

„Über unsere Telefonhotline erreichen uns täglich hunderte Anfragen – wir sind froh über jeden Arbeitgeber der Kurzarbeit anmeldet, statt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Krise zu kündigen. Jeder Antrag verhindert Arbeitslosigkeit“, so Johannes Klapper, Vorsitzender der Agentur für Arbeit Köln. „Es geht jetzt darum die Arbeitsplätze zu erhalten und für alle Sicherheit herzustellen, damit es nach Beendigung der Krise möglichst schnell wieder losgehen kann,“ so Klapper.

 

Die Agentur für Arbeit setzt alles daran, Arbeitgeber gut zu beraten, Anzeigen auf Kurzarbeit schnell aufzunehmen und Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. „Wir wissen um die Sorgen der Menschen – seien es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie alle benötigen jetzt maximale Sicherheit in einer Phase, die sie existentiell herausfordert“, so Klapper.

 

Arbeitgeber sollten berücksichtigen, dass die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes erst nach dem Antrag der wirklich geleisteten Kurzarbeit erfolgen kann. Das Verfahren wurde zwar vereinfacht, benötigt aber zwei Schritte: Zunächst wird die Kurzarbeit der Agentur für Arbeit angezeigt, am Monatsende meldet der Arbeitgeber im zweiten Schritt, mit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld, wie viele Mitarbeiter tatsächlich in welchem Umfang kurzgearbeitet haben. Danach werden die Auszahlungen berechnet und überwiesen.

 

„Daher eignet sich Kurzarbeitergeld nicht um kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Arbeitgeber werden für die Auszahlungen an die Mitarbeiter des Betriebes in der Regel erst einmal in Vorleistung gehen müssen. Dazu kann er die Hilfen von Land und Bund beantragen,“ erklärt Johannes Klapper.

 

Um den Anfrageansturm in der Coronakrise zu bewältigen hat die Kölner Agentur für Arbeit massiv Personal aufgestockt und die Arbeitszeiten von 6 bis 20 Uhr verlängert. Mitarbeiter, die ins Homeoffice gewechselt sind, können flexibel bis 22 Uhr arbeiten, auch samstags und über die Osterfeiertage wird gearbeitet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen wurden in kurzer Zeit geschult, damit sie im stark beanspruchten Bereich des Kurzarbeitergeldes und der Arbeitslosmeldungen unterstützen können.

 

„Die zügige Bearbeitung aller Anträge – das gilt für das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld - hat absolute Priorität. Jeder kann sich darauf verlassen, dass wir Leistungen zuverlässig auszahlen, auch wenn es in dem einen oder anderen Fall aufgrund der vielen Anträge etwas länger dauern kann“, so Klapper. „Das Kurzarbeitergeld ist eine gesetzliche Pflichtleistung, die in jedem Fall ausbezahlt wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Geld dafür ist da.“

 

Die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sowie die Erstellung einer Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit wird im Regelfall durch die Lohnsoftware der Unternehmen unterstützt. Das Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber.

 

Die wichtigen Vordrucke, eine Sammlung der häufig gestellten Fragen und Antworten, Video – Hilfestellungen zum Antrag und weitere Informationen sind im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden.

 

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