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Notbetrieb

NRW: Schulen und Kitas im Lockdown Regelung:

Spätestens ab dem 13. Januar, müssen die Schülerinnen und Schüler von zuhause aus am Unterricht teilnehmen.
Für die Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten (Sozialarbeiter / soz.päd. Fachkräfte)
Kitas gehen in einen "eingeschränkten Pandemiebetrieb", bleiben aber für alle offen.

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